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Fragen und Antworten rund ums FSJ
Wie läuft ein FSJ ab?
Nachdem Dich Deine FSJ-Organisationsstelle (Regionen) an einen Einsatzplatz Deiner Wahl vermittelt hat, schließt Ihr eine Vereinbarung über die Bedingungen Deines FSJ ab. An Deinem Einsatzplatz arbeitest Du 38,5 Stunden in Westdeutschland, oder 40 Stunden in Ostdeutschland in der Woche.
Du lernst Menschen an Deinem Einsatzplatz und die Arbeit kennen, unter Anleitung erwirbst Du neue Fähigkeiten in diesem Arbeitsfeld. Du machst viele Erfahrungen mit Dir selbst und anderen (Berichte).
Bei Fragen und Problemen steht eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner für Dich zur Verfügung.
Während des FSJ nimmt Du an mindestens 25 Seminartagen mit anderen Freiwilligen im FSJ teil (bezogen auf 12 Monate). Auf Deine Mitwirkung und Mitgestaltung in der Vorbereitung und während der Seminare wird großer Wert gelegt. Auf diese Weise kannst Du Deine Interessen und Wünsche am besten realisieren und Deine Erfahrungen mit den anderen teilen. Seminarzeit heißt: mit der Gruppe arbeiten und lernen, aktiv werden und Spaß haben.
Am Ende Deines FSJ erhältst Du eine offizielle Abschlussbescheinigung. Wenn Du willst, kannst Du auch ein Zeugnis anfordern. 
Ist während des FSJ jemand für mich da?
Pädagogisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FSJ-Organisationsstelle sind für Dich da. Sie halten Kontakt zu Dir, und Du kannst Dich an sie wenden.
An Deinem Einsatzplatz erhältst Du eine persönliche Anleitung durch eine qualifizierte Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter. 
Muss ich ein ganzes Jahr machen?
Wenn Du ein anerkanntes FSJ machen willst, dauert dieses mindestens 6 Monate, in der Regel ein Jahr. Erkundige Dich bei der FSJ-Organisationsstelle (Regionen) Deiner Wahl, welche Möglichkeiten sie sonst noch anbietet. 
Wie alt muss ich sein?
Mit 16 Jahren, oder nach dem Du Deine Schulzeit beendet hast kannst du beginnen. Das Höchstalter beträgt 26 Jahre. 
Wird mir das FSJ als Praktikum anerkannt?
Ein FSJ kann Dir als Praktikum anerkannt werden. Wenn Du bereits weißt, was Du nach dem FSJ lernen oder studieren willst, erkundige Dich vorher bei der Ausbildungsstelle, Schule oder Universität nach den Bedingungen, die für das Praktikum gelten. 
Wird mir das FSJ als Zivildienst angerechnet?
Wenn Du bereits anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist, wird Dir ein 12monatiges FSJ als Zivildienst anerkannt. Wenn Du noch nicht volljährig, aber mindestens 16 1/2 Jahre alt bist, kannst Du Dich vorzeitig mustern lassen und den Kriegsdienst verweigern. Auch dann wirst Du vom Zivildienst befreit, wenn Du ein 12monatiges FSJ machst. Dies ist auch im Ausland möglich (§14c ZDG).
Wenn Du daran interessiert bist, wende Dich bitte an die FSJ-Bundesstelle
Evangelische Freiwilligendienste für junge Menschen FSJ und DJiA gGmbH Otto-Brenner-Str. 9 30159 Hannover
Tel. 0511/4500083-40 Fax. 0511/4500083-31

Flyer "Du hast die Wahl - FSJ statt Zivildienst" Infos zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) nach §14c ZDG
Herunterladen/Ansehen: "Du hast die Wahl - FSJ statt Zivildienst" (?? MB)
Muss ich in der Kirche sein?
Die Teilnahme am FSJ ist nicht an eine Kirchen- oder Religionszugehörigkeit gebunden. Du solltest die Offenheit mitbringen, Dich mit Fragen des christlichen Glaubens auseinander zu setzen. 
Muss ich deutsch sein?
Für uns spielt es keine Rolle, welcher Nationalität Du angehörst. Auch wenn Du nicht in Deutschland lebst, kannst Du Dich für ein FSJ in Deutschland bei uns bewerben (Regionen). Wir sind Mitglied im Europäischen Netzwerk des Diakonischen Jahres (EDYN), in dem sich unsere Partner zusammen geschlossen haben. (www.edyn.org) 
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Uns ist nicht wichtig, welchen Schulabschluss Du hast. Vielmehr erwarten wir von Dir die Bereitschaft, Dich mit anderen Menschen zu beschäftigen und Dich auf sie einzulassen. Ebenso solltest Du bereit sein, Aufgaben verantwortungsvoll zu übernehmen. 
Gibt es Geld?
Du erhältst ein Taschengeld. Die Höhe ist bei den einzelnen FSJ-Organisationsstellen unterschiedlich. 
Bin ich versichert?
Während des FSJ bist du in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die Beträge dazu zahlen zu 100% die FSJ-Organisations- oder Einsatzstellen. 
Bekomme ich Unterkunft und Verpflegung?
Wenn Du Unterkunft benötigst, wird sie Dir in der Regel zur Verfügung gestellt. Meistens erhältst Du auch in Deiner FSJ-Stelle Verpflegung. Einige FSJ- Organisationsstellen zahlen dafür ersatzweise einen Geldbetrag aus. 
Bekomme ich Urlaub?
Für ein 12monatiges FSJ erhältst Du 26 Arbeitstage Urlaub. 
Was müssen meine Eltern wissen?
Kindergeld, Kinderfreibeträge, sowie weitere kinderbezogene Leistungen werden nach ihren gesetzlichen Regelungen während des FSJ weitergezahlt. Dies gilt auch für die Waisenrente. 
Wann kann ich das FSJ anfangen?
In der Regel beginnt das FSJ zwischen August und Oktober. Manche FSJ-Organisationsstellen bieten auch Anfangstermine im Frühjahr. 
Kann ich ein FSJ im Ausland machen?
Wenn Du Dich für einen Auslandseinsatz interessierst, informiere Dich über das "Diakonische Jahr im Ausland" bei
Ev. Freiwilligendienste für junge Menschen FSJ und DJiA gGmbH Otto-Brenner-Str. 9 30159 Hannover
Tel. 0511/4500083-40 Fax 0511/4500083-31 e-mail: djia(at)ev-freiwilligendienste.de www.djia.de.
Das Diakonische Jahr im Ausland (DJiA) gleicht dem FSJ in seiner Struktur.
Da es nicht im Einzelnen den gesetzlichen Regelungen des FSJ entspricht, gilt es nicht als anerkanntes FSJ. Demzufolge entfallen die gesetzlichen Vergünstigungen, wie z.B. Fortzahlung des Kindergeldes. 
Wo kann ich ein DJiA machen?
Derzeit arbeiten wir mit Partnern in Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden und Ungarn zusammen. Deine Bewerbung schicke bitte an uns. Wenn Du Dich aber über das Netzwerk informieren möchtest, klick hier: www.edyn.org 
Wenn Du Lust auf ein FSJ bekommen hast und Dich bewerben möchtest, rufe eine FSJ-Organisationsstelle (Regionen) an, schicke ihr eine eMail, ein Fax, oder einen Brief. Informiere Dich und lass Dich beraten.
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